Deckbestimmungen 2026

1. ALLGEMEINES

    • Decksaison: Die Decksaison beginnt am 15. Februar und endet am 1. September eines jeden Jahres, sofern nicht abweichende Vereinbarungen zwischen dem Züchter und dem Hengsthalter getroffen werden.
    • Anerkennung der Bedingungen: Mit der Bestellung von Samen erkennen Sie die Deckbestimmungen, Zahlungsbedingungen und den Besamungsvertrag an.
    • Abstammungsnachweis: Der Abstammungsnachweis und/oder der Deckschein muss vor der ersten Bedeckung eingereicht werden.
    • Besichtigung der Hengste: Eine Besichtigung der Stationshengste ist nach telefonischer Terminabsprache möglich.
    • Preise: Alle angegebenen Decktaxen, Versandkosten und Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

 

2. STATIONSAUFENTHALTE

    • Boxenpreise: Boxen mit regelmäßigem Auslauf im Paddock stehen zur Verfügung:
      • Stute ohne Fohlen: € 30,-/Tag
      • Stute mit Fohlen: € 35,-/Tag
    • Rabatt für Gaststuten: Stuten die mit einem stationseigenen Hengst besamt werden, erhalten für den Aufenthalt einen Rabatt von 10%.
    • Abwicklungsgebühr: Für Fremdhengste 150 € pro Rosse.
    • Tupferprobe: Eine Tupferprobe vor der Besamung ist erforderlich.
    • Tierarztkosten: Werden separat in Rechnung gestellt.

 

3. SAMENBESTELLUNG UND VERSAND

Samenbestellungen können telefonisch (+49 (0) 85 61 / 14 00), per E-Mail (info@hengststation-bachl.de) oder über das Samenbestellformular im Internet (www.hengststation-bachl.de) aufgegeben werden.

    • Bestellzeiten DE:
      • Mo-Fr:       8:00-10:00 Uhr
      • Sa:             7:30-9:00 Uhr
    • Bestellzeiten Ausland: Mo-Do bitte bis 9:00 Uhr (außer Österreich, hier ist Versand auch am Freitag bei Bestellung bis 09:00 Uhr möglich)
    • An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand. Selbstabholung nach Rücksprache möglich (13:00-17:00 Uhr). Es wird empfohlen, den Versand frühzeitig mit dem Büro abzuklären.

 

Die Feiertage in Bayern sind:

Karfreitag Fr, 03.04.2026 Ostermontag Mo, 06.04.2026
Tag der Arbeit Fr, 01.05.2026 Christi Himmelfahrt Do, 14.05.2026
Pfingstmontag Mo, 25.05.2026 Fronleichnam Do, 04.06.2026
Mariä Himmelfahrt Sa, 15.08.2026

Bitte beachten Sie diese Tage bei Ihrer Planung.

 

WICHTIG: Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden! Ein Stutenwechsel muss angefragt werden.

 

    • Portionen Frischsamen: Pro Rosse (maximal 3 Rosseperioden) werden bis zu 3 Portionen Frischsamen versendet. Eine Ausnahme bildet der Hengst Vingino, für den maximal 2 Portionen pro Rosse gelten.
    • Logistikunternehmen: Der Versand erfolgt durch ein externes Unternehmen. Die Hengststation Bachl übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige und unbeschädigte Lieferung.
    • Versandkosten: Die Kosten für den Samenversand trägt der Züchter und sind gesondert beim Hengsthalter zu erfragen.
    • Gesundheitspapiere: Die nach EU-Tierzuchtrecht vorgeschriebenen Gesundheitspapiere (Traces) für den Samenversand ins Ausland gehen ebenfalls zu Lasten des Züchters und werden mit 60 € in Rechnung gestellt. Wichtig: Wir benötigen die registrierte Adresse und Nummer Ihres Veterinäramtes im Traces-System. Diese Adresse muss vor dem Versand im „Traces“-System hinterlegt und aktiviert sein, um den Empfang des Samens zu ermöglichen.
    • Hengstverfügbarkeit: Sollte ein Hengst während der Decksaison aus besonderen Gründen (z.B. Turniereinsatz, Krankheit) kurzfristig nicht verfügbar sein, kann TG-Samen eingesetzt oder ein Hengstwechsel angeboten werden.
    • Samenverwendungsnachweis: Für jeden Samenversand muss der Samenverwendungsnachweis umgehend ausgefüllt und zurückgeschickt werden (auch per Fax oder E-Mail möglich). Der Stutenhalter verpflichtet sich, alle Samenverwendungsnachweise bis spätestens 15.09. zurückzusenden.
    • Besamungszertifikat: Bei Besamungsbeauftragten oder Eigenbestandsbesamern ist vor der ersten Besamung eine Kopie des Besamungszertifikats erforderlich.

 

4. DECKGELD UND WEITERES

    • Zahlungsmodalitäten: Die erste Teilrate der Decktaxe ist mit der Erstbestellung im Voraus fällig.
    • Versand ins Ausland: Auslandsversendungen erfolgen nur gegen Vorkassenzahlung der ersten Teilrate der Decktaxe, der Versandkosten und eines erforderlichen amtstierärztlichen Zeugnisses (Traces). Bitte registrieren Sie Ihre Adresse in der Europäischen Datenbank von Traces. Ihre Adresse muss gültig sein, sonst können wir kein Samen verschicken.
    • Rechnungsstellung: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Ausgenommen hiervon ist die in Vorkasse zu zahlende erste Teilrate der Decktaxe. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist erhöht sich der Rechnungsbetrag um eine Aufwandspauschale sowie eventuelle Inkassokosten, sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher Art. Pro Decktaxe/Rechnung kann nur ein Rabatt oder Gutschein eingelöst werden.
    • Trächtigkeitsannahme: Erhalten wir innerhalb von 8 Wochen nach Versand keine Rückmeldung zur Trächtigkeit, wird automatisch die Trächtigkeit angenommen und die zweite Teilrate / die Trächtigkeitsrate in Rechnung gestellt.
    • Fälligkeit von Raten: Zum 15.09. werden alle noch nicht gestellten Trächtigkeitsraten automatisch fällig und in Rechnung gestellt.
    • Nachweis der Nichtträchtigkeit: Für die Anerkennung einer Nichtträchtigkeit muss bis zum 30.09. des Bedeckungsjahres ein vom Tierarzt bestätigter Nachweis vorliegen.
    • Deckschein: Die Erstellung des Deckscheins sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst nach Begleichung aller Decktaxenrechnungen und Ausgleich aller weiteren angefallenen Kosten.
    • Vertragsstrafe bei unerlaubtem Einsatz: Pro Decktaxe darf nur ein Fohlen gezeugt werden. Bei unerlaubtem Einsatz des Samens (z.B. Besamung nicht angemeldeter Stuten oder Nicht-Meldung eines erfolgreichen Embryotransfers) wird zusätzlich zu den offenen Posten eine Vertragsstrafe von 2500 € verhängt.

 

5. SONDERKONDITIONEN

Wichtig: Für Stuten, die 1,30m oder höher erfolgreich waren oder deren Nachkommen 1,30m und höher erfolgreich waren, gewähren wir auf jede Rate einen Rabatt von 10%. Bitte vermerken Sie dies schriftlich bei Ihrer Bestellung.

 

6. TIEFGEFRIER-SAMEN (TG-SAMEN)

    • Eigentum und Nutzung: Das TG-Sperma bleibt im Eigentum der Hengststation Bachl. Im Falle der Nichtbenutzung muss der Samen an uns zurückgeschickt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder die Verwendung an nicht dafür vorgesehenen Stuten ist nicht gestattet.
    • Rücksendung von Pailletten: Der Stutenbesitzer verpflichtet sich, alle ungenutzten Pailletten des Gefrierspermas innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der erfolgreichen Besamung an die Besamungsstation Bachl zurückzusenden. Die Transportkosten trägt der Stutenbesitzer.
    • Verwendungsnachweise: Die mitgelieferten Verwendungsnachweise, sind vom Tierarzt oder Besamungswart auszufüllen und zu unterschrieben und mit den leeren Pailletten umgehend nach der Besamung an uns zurückzuschicken.
    • Rücksendung der Versandbehälter: Die Versandbehälter und Tiefgefrier-Container sind innerhalb von 3 Tagen versichert und ausreichend frankiert an uns zurückzusenden. Bei verspäteter Rücksendung des Tiefgefrier-Containers behalten wir uns das Recht vor, den Rücktransport nach 4 Tagen auf Kosten des Stutenhalters zu organisieren. Der Kunde haftet für einen unversehrten Rückversand des Containers.
    • Portionsverkauf: Für den Kauf von Tiefgefriersamen kontaktieren Sie bitte unser Büro.

 

7. EMBROYTRANSFER, ICSI und andere fortgeschrittene Fortpflanzungstechniken:

  • Mitteilungspflicht und Genehmigung: Ein geplanter Embryotransfer oder ICSI muss uns im Voraus mitgeteilt werden, und bedarf einer vorherigen Absprache mit unserem Büro und einer schriftlichen Vereinbarung. Mit Frischsamen oder Tiefgefriersamen gewonnene Embryonen müssen im Jahr der Samenabgabe bezahlt werden.

 

8. LEBENDFOHLENGARANTIE

Dieses Angebot dient der Unterstützung der Züchter.

  • Zahlungsmodalitäten: Die erste Teilrate ist im Voraus zu bezahlen. Die zweite Teilrate wird bei einem lebenden Fohlen 48 Stunden nach der Geburt fällig.
  • Meldung der Geburt: Der Züchter ist verpflichtet, seine Meldung innerhalb von 48 Stunden zu machen.

 

Gilt für die Hengste VIGARO, SANVARO, LIMBOTHELLO B und TAYCAN B im Jahr 2026.

 

KONTAKT UND BANKVERBINDUNG

Zahlungen sind auf folgendes Konto zu erbringen:

Bankverbindung:
Hypo Vereinsbank
IBAN: DE517432 0073 6610 1103 53
Swift-BIC: HYVEDEMM433

Gerichtstand: Eggenfelden
EU-Besamungsstation KBP 023-EWG