Unsere DECKBESTIMMUNGEN 2023
I. ALLGEMEINES
Mit der Samenbestellung erkennen Sie die Deckbestimmungen, Zahlungsbedingungen & den Besamungsvertrag an; bei Anlieferung Ihrer Stute gleichzeitig die Besamungs- und Einstellbedingungen, die auch im Stutenstall aushängen. Eine Kopie des Abstammungsnachweises und/oder der Deckschein-Vordruck des Verbandes muss bei der ersten Bedeckung der zu besamenden Stute vorliegen: Eine Tupferprobe vor der Besamung ist notwendig.
Die Decksaison beginnt am 15.Februar & endet am 01.September.
• Interessierten Züchtern werden die Hengste gerne gezeigt. Um telefonische Terminabsprache wird hierbei gebeten.
• Für unsere Gaststuten, die auf Station besamt werden, stehen Boxen mit regelmäßigem Auslauf im Paddock zur Verfügung. Der Tagessatz hierfür ist:
Stute ohne Fohlen € 30,-/ mit Fohlen € 35,-.
• Für die Nutzung eines Fremdhengstes berechnen wir Ihnen pro Rosse eine Abwicklungsgebühr von € 150,-
• Alle Preise verstehen sich zuzüglich Steuer
• Tieraztkosten werden separat in Rechnung gestellt
II. SAMENVERSAND UND SAMENVERWENDUNG
Um einen optimalen Versand garantieren zu können, bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
1. Samenbestellungen für den Folgetag nehmen wir gerne Mo-Fr 8:00-10:00 Uhr und Sa 7:30 Uhr bis 9.00 Uhr entgegen. Auslandsversendungen Mo-Fr bitte bis 9:00 Uhr. Bestellungen bitte telefonisch ausschließlich unter +49 (0) 85 61 / 14 00 oder Online. Die Onlinebestellung/Bestellung per Mail/Fax ist erst
gültig, nach einem Rückruf durch unser Büro.
Achtung: An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand. Selbstabholung ist möglich. Die Lieferung steht dann zwischen 13 -17 Uhr für Sie bereit.
2. Wir versenden pro Rosse in der Regel max. 3 Portionen Frischsamen (FS), und stellen Ihnen den Samen für 3 Rosseperioden in dieser Zuchtsaison zur Verfügung. Ausnahme hiervon ist Tiefgefriersperma. Hier halten Sie bitte Rücksprache mit unserem Büro.
3. Die erste Teilrate der Decktaxe ist mit der Erstbestellung in Vorkasse fällig. Ausnahmen hiervon sind die speziell angegebenen Angebote. Ein erneuter Versand erfolgt erst nach Eingang der jeweils fälligen Decktaxe. Erhalten wir innerhalb von 8 Wochen nach Versand des Samens keine Rückmeldung bezüglich der Trächtigkeit wird automatisch die Trächtigkeit angenommen und der Trächtigkeitszuschlag in Rechnung gestellt. Zum 15.9. werden alle noch nicht gestellten Trächtigkeitsraten automatisch fällig & in Rechnung gestellt.
4. Für jeden Samenversand muss der Samenverwendungsnachweis umgehend ausgefüllt und zurückgeschickt werden (auch per Fax oder E-Mail möglich).
5. Der Stutenhalter verpflichtet sich vor dem 15. September auch den letzten Samenverwendungsnachweis zurück zu senden.
6. Pro Decktaxe darf nur ein Fohlen gezeugt werden. Soll eine weitere Stute besamt werden, sind umgehend die Daten zu melden und die Decktaxe wird in Anrechnung gebracht. Im Falle von TG-Sperma verpflichtet sich der Stutenbesitzer, die übrigen Pailletten des Gefrierspermas an die Besamungsstation Bachl binnen 14 Tagen nach Kenntnis der erfolgreichen Besamung zurück zu senden, wobei Kosten des Transports beim Stutenbesitzer verbleiben.
7. Für die Anerkennung der Nichtträchtigkeit muss ein vom Tierarzt bestätigter Nachweis bis 15. September des Bedeckungsjahres vorliegen. Andernfalls entfällt diese Regelung und die Trächtigkeitsrate wird fällig und berechnet.
8. Versandkosten variieren nach Orten und gehen zu Lasten des Bestellers. Bitte halten Sie hier Rücksprache mit unserem Büro. Für den Versand von Tiefgefriersamen mit einem Container der Hengststation Bachl erheben wir eine Mietpauschale sowie eine Stickstoffgebühr.
9. Die Versandbehälter und Tiefgefrier-Container bitte innerhalb von 3 Tagen versichert und ausreichend frankiert an uns zurücksenden.Im Falle des Tiefgefrier-Containers behalten wir uns vor, für diesen evtl nach 3 Tagen den Rücktransport auf Kosten des Stutenhalters zu organisieren. Der Kunde haftet für unversehrten Rückversand des Tiefgefriercontainers.
10. Mit dem Versand wird ein externes Logistikunternehmen beauftragt. Für die rechtzeitige und unbeschädigte Lieferung haftet die Hengststation
Bachl nicht.
11. Bei Eigenbestandsbesamer benötigen wir vor der ersten Besamung das Besamungs-Zertifikat.
ZAHLUNG BEI LEBENDEM FOHLEN
Die Maßnahme dient der Unterstützung der Züchter. Die Meldung der Geburt des daraus resultierenden Fohlens und die Zahlung der Decktaxe hat vom Züchter innerhalb von 48 Stunden zu erfolgen. Falls der Züchter es unterlässt, sein lebend geborenes Fohlen der Hengststation Bachl zu melden, wird ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro zusätzlich zu der zu entrichtenden Decktaxe erhoben.
Versandkosten und anfallende Gebühren für ein amtstierärztliches Zeugnis (Traces) beim Versand ins Ausland sind direkt nach Erhalt der Rechnung und vor dem Versand des Samens zu bezahlen.
EMBROYTRANSFER, ICSI und andere fortgeschrittene Fortpflanzungstechniken:
hier gelten Besondere Bestimmungen. Die Verwendung des Samens für diese Techniken darf nur nach Absprache mit dem Büro und schriftlicher Vereinbarung erfolgen.
Portionsverkauf von Tiefgefriersamen: kontaktieren Sie bitte unser Büro.
III. DECKGELD UND WEITERES
1. Rechnung: Die angegebenen Decktaxen und Preise sind exklusive der ges. Umsatzsteuer und sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Ausnahme beim Zahlungsziel sind die in Vorkasse zu zahlenden Decktaxen. Die Rechnungen werden, wenn möglich per Mail verschickt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist erhöht sich der Rechnungsbetrag um eine jeweilige Aufwandspauschale und eventuelle Inkassokosten gerichtlicher wie außergerichtlicher Art. Je Decktaxe/ Rechnung kann nur 1 Rabatt oder Gutschein eingelöst werden. Wird eine Rechnung mit einem Rabatt nicht im genannten Zahlungsziel beglichen entfällt der Anspruch auf den Rabatt.
2. Auslandsversendungen können nur gegen Vorkassenzahlung der kompletten Decktaxe, Versandkosten und erforderlichem amtstierärztlichen Zeugnis erfolgen. Ausnahme hiervon ist das Angebot bei Adzaro de L‘ Abbaye B. Hier ist die erste Teilrate in Vorkasse zu bezahlen. Dies kommt ebenfalls bei Kunden mit Sitz im Ausland zum Tragen. Bankgebühren sind dabei vom Stutenhalter zu tragen. Im Falle einer Nichtträchtigkeit kann es für die 2. Teilrate nur dann eine Gutschrift erstellt werden, wenn die Nichtträchtigkeitsbescheinigung bis 1.10. des Zuchtjahres vorliegt.
3. Sollte ein Hengst aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, o.A.) nicht verfügbar sein, kann TG-Sperma eingesetzt oder ein Hengstwechsel angeboten werden.
4. Für die beantragte Umschreibung einer Rechnung oder des Deckscheins auf einen neuen Züchter benötigen wir eine schriftliche Erklärung des bisherigen und neuen Züchters und berechnen für die Umschreibung € 20,-. Für die Zahlung des Deckgeldes haftet der bisherige Stutenhalter/ Züchter.
5. Nach Ende der Decksaison, Erhalt aller benötigter Daten und Begleichung aller Kosten erstellen wir Ihnen einen Deckschein für die Geburtsmeldung
bei Ihrem Zuchtverband.
6. Eine Trächtigkeitsgarantie kann nicht gewährleistet werden.
7. Die Zahlungen der Rechnungsbeträge sind auf folgendes Konto zu erbringen:
Bankverbindung: UniCredit
IBAN: DE517432 0073 6610 1103 53
Swift-BIC: HYVEDEMM433
Gerichtstand: Eggenfelden
EU-Besamungsstation KBP 023-EWG